Die Wirkung eines Grundwasserwaldes® entsteht stets lokal – dort, wo Niederschlag versickert und in das jeweilige Grundwassersystem eingespeist wird. Da Deutschland über ein weitreichendes Fernwasserversorgungsnetz verfügt, kann lokal erzeugte Grundwasserleistung auch überregional wirksam werden.
Dennoch müssen an die Fläche konkrete Anforderungen erfüllt sein: Bodenbeschaffenheit, Hydrogeologie und Einzugsgebiet werden standortbezogen geprüft und müssen eine nachweisbare Grundwasseranreicherung erwarten lassen.
Ein Grundwasserwald entsteht nicht am Schreibtisch, sondern draußen im Wald gemeinsam mit den Menschen, die die Flächen kennen, pflegen und bewirtschaften.
Deshalb arbeitet FEAM eng mit Waldbesitzern, Forstbetrieben und regionalen Partnern zusammen. Entscheidend sind dabei klare Vereinbarungen, eine verlässliche Umsetzung und eine Betreuung, die über die Pflanzung hinausgeht. Dazu gehört auch ein geregeltes Vorgehen für den Umgang mit Rückfragen oder kritischen Situationen.
Gemeinsam mehr bewegen – Die Flächengemeinschaft macht es möglich, dass sich mehrere kleinere Projektträger anteilig an einer beurkundeten Grundwasserwald®-Fläche beteiligen. Ein Mindestbeitrag ist erforderlich, der Anteil an der Urkunde wird individuell ausgewiesen.
Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Nachhaltigkeitsmaßnahmen nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren. Entscheidend ist dabei eine transparente Darstellung der Maßnahme, ihrer Wirkung, ihrer Grenzen und des jeweiligen Unternehmensbezugs.
Der Grundwasserwald® kann als ergänzende Maßnahme in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit ESRS E3 (Wasser) und ESRS E4 (Biodiversität). In welchem Umfang eine Berücksichtigung im verpflichtenden Teil möglich ist, hängt vom Unternehmenskontext, der Wesentlichkeitsanalyse, den identifizierten Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen sowie vom Standort der Projektfläche ab.
Auch in der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME/VS kann der Grundwasserwald® berücksichtigt werden. Dort können Initiativen genannt werden, die zum Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.
FEAM stellt für die erste Einordnung ein Kriterienraster bereit und steht für weiterführende Fragen unterstützend zur Verfügung. Die abschließende Einordnung erfolgt jedoch durch das jeweilige Unternehmen.
Sie bleiben handlungsfähig und sind nicht auf staatliche Programme oder Genehmigungsprozesse angewiesen.
Planung, Umsetzung und Monitoring werden strukturiert dokumentiert und lassen sich in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einordnen.
Die Maßnahme wirkt über Jahrzehnte und steht für Verantwortung, die über kurzfristige Effekte hinausgeht.
Ob Einzelprojekt oder gemeinsame Fläche mit anderen Unternehmen, der Grundwasserwald passt sich Ihrem Vorhaben an.
Wir zeigen Ihnen, wie der Grundwasserwald funktioniert und wie Ihr Unternehmen einen realen Beitrag zum Grundwasser leisten kann.
Der Grundwasserwald® verbindet die Verbesserung der Grundwasserverfügbarkeit mit Waldumbau, Biodiversität und langfristiger Flächensicherung. Dadurch entsteht eine naturbasierte Maßnahme, die mehrere Umweltziele zugleich adressieren kann.
Unternehmen können so wasserbezogene Verantwortung, ökologische Aufwertung und regionale Wirkung in einem dokumentierten und langfristig begleiteten Projekt zusammenführen. Welche Wirkungen für die eigene Nachhaltigkeitsstrategie relevant sind, hängt dabei vom jeweiligen Unternehmenskontext und Standortbezug ab.
Grundsätzlich kann der Grundwasserwald® als ergänzende Maßnahme im Zusammenhang mit ESRS E3 (Wasser) und ESRS E4 (Biodiversität) betrachtet werden. Ob und in welcher Form eine Aufnahme in die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung möglich ist, hängt vom jeweiligen Unternehmenskontext, der Wesentlichkeitsanalyse sowie von bestehenden Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen und dem räumlichen Bezug der Maßnahme ab.
Auch in der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME/VS kann der Grundwasserwald® berücksichtigt werden. Dort ist keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich; unter B2 können Initiativen genannt werden, die zum Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen. FEAM stellt die verfügbaren Projektdaten und Nachweise bereit; die abschließende Einordnung erfolgt durch das berichtende Unternehmen.
Jede Wirkungsaussage basiert auf standortbezogenen Modellierungen und wird durch den unabhängigen Fachbeirat fachlich geprüft. Die Ergebnisse werden transparent als Spannbreiten ausgewiesen und umfassen auch die zugrunde liegenden Annahmen, methodischen Grenzen und Unsicherheiten.
Nein. FEAM wählt die Flächen nach einer definierten Methode aus und koordiniert alle Beteiligten, jedoch können auch bereits verfügbare Flächen auf Wunsch geprüft werden.
Die Flächengemeinschaft ermöglicht es kleineren Projektträgern, sich anteilig an einer gemeinsamen Fläche zu beteiligen. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Die Fläche wird erst vollständig umgesetzt, wenn ein Mindestvolumen an Beteiligungen gesichert ist. Das bedeutet, dass sich die Akquisephase verlängern kann und Pflanzmaßnahmen entsprechend später beginnen. Jeder Beteiligte erhält transparent und nachvollziehbar seinen individuell ausgewiesenen Anteil an der Urkunde.
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